Bundesverkehrswegeplan 2030

Der BVWP stellt die verkehrspolitischen Weichen für den Planungshorizont bis 2030 und umfasst alle Verkehrsinfrastrukturen, für die der Bund nach dem Grundgesetz verantwortlich ist: Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen.

 

 „Die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) war eines der arbeitsintensivsten Projekte meiner politischen Arbeit“ – diese Erfahrung hat der heimische CSU-Bundestagsabgeordnete Alois Rainer in vielen Gesprächen und Verhandlungen im politischen Berlin gemacht. Umso mehr freut sich der Abgeordnete, dass nun der erste Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zum neuen BVWP vorgelegt wurde, in dem dessen Wahlkreis mit vier Projekten vertreten ist. Demnach erhält die Gemeinde Ruhmannsfelden eine Ortsumgehung und bei Schweinhütt erfolgt die Verlegung der B11. Die Ortsumgehung bei Straßkirchen befindet sich im weiteren Bedarf mit Planungsrecht, was Rainer als sehr positives Zeichen wertet.

Unzufrieden zeigte sich der Abgeordnete mit dem Ausbau der B20. Dieser habe zwar Planungsrecht, doch habe er eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf angestrebt.

„Jetzt werde ich alles daran setzen, im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess den Ausbau zwischen den Bundesautobahnen A92 und A3 zu erreichen“, erklärt Rainer. „Die B20 stellt einen bedeutenden Anschluss Ostbayerns an andere Wirtschaftsräume dar und ist Grundstein für eine wirtschaftlich starke Region!“ 

 

Karte des Bayerischen Innenministeriums: Angemeldete Straßenprojekte aus Bayern

 Hintergrund:

 

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Prüfung von Alternativen und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.